Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 08.01.2024

I. GELTUNGSBEREICH

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern sowie zur Beherbergung sowie für alle damit
verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Leistungserbringung“) des Hotelbetriebs Luftvision Hamburg GmbH (nachfolgend „Hotel“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“; Hotel und Kunde werden nachfolgend zusammen auch als „Parteien“ bezeichnet).

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

 

II. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER

 

1. Angebote des Hotels sind freibleibend. Das Hotel ist nicht verpflichtet, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB). § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet im geschäftlichen Verkehr keine Anwendung. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Zimmer überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache hinzuweisen.

3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

III. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.

2. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90 % des Zimmerpreises gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

IV. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG; AUFRECHNUNG; PFANDRECHT

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Lieferungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf der Grundlage dieses Vertrages im Hotel Beherbergten und/oder im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen, Besuchern usw. der Beherbergten in Anspruch genommen werden.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Im Hinblick auf Verträge mit nicht privaten Kunden behält sich das Hotel vor, Nettopreise anzugeben oder zu vereinbaren. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.

4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis hin zum vollen Preis oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

 

V. NICHTERSCHEINEN / RÜCKTRITT / STORNIERUNG DES KUNDEN

 

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf vorbehaltlich Nr. 4 der Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB).

2. Für gemietete Hotelzimmer ist vorbehaltlich Nr. 4 das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Zustimmung gem. Nr. 1 nicht erfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Das Hotel muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist im Fall des Rücktritts vorbehaltlich Nr. 4 verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 4 vorliegt.

4. Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

VI. RÜCKTRITT DES HOTELS

 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadensersatzes gilt Ziff. V. 2. Entsprechend.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Streik oder Stromausfall);
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
• das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne die vorherige Zustimmung des Hotels vornimmt;
• ein Verstoß gegen Ziff. II. Nr. 2 vorliegt.

4. Das Recht des Hotels Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht berührt.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VII. HAFTUNG, MÄNGEL, VERJÄHRUNG

 

1. Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Nr. 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer vom Hotel übernommenen Garantie und solche Ansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und einer Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.

3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Nr. 4 unberührt. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3,500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Untergang oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, § 703 BGB.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigungen des Fahrzeugs sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und die Nachsendung nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

9. Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse, Verbindungen und Netzwerke bereitstellt, stellt der Kunde das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung folgen.

10. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit oder wenn dem Hotel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

XIII. FUNDSACHEN

Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Gegenstände sechs Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt erwirbt der Finder Eigentum an dem Gegenstand, wenn der Berechtigte weder bekannt geworden ist noch der Berechtigte sein Recht angemeldet hat.

 

XIV. INFORMATION NACH § 36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ

Luftvision Hamburg GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist ein Verbraucher Vertragspartei, genügt die Textform (§ 126b BGB) für die Wirksamkeit der Erklärungen des Verbrauchers.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselangelegenheiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.